Evers und Partner - Stadtplaner

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Alles, womit Sie rechnen müssen

Wenn bereits städtebauliche Konzepte vorliegen, beraten und begutachten wir gerne. Wir können einschätzen, ob ein Konzept konsensfähig ist. Projektentwicklung ist ein umfassender Verhandlungsprozess. Sie erfolgt im Rahmen einer komplexen Akteurskonstellation aus Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und Projektentwickler:innen. Es geht darum, gegenläufige Interessen möglichst weitgehend in Einklang zu bringen. Wir erkennen potenzielle Synergien und aktivieren diese durch gezielte Weiterentwicklung des Projekts.

 

Eine erfolgreiche Projektentwicklung bedarf einer umfassenden Kommunikation und eines fairen Umgangs miteinander. Wir beraten Sie, zu welchem Zeitpunkt welche Akteure über Projektinhalte informiert werden sollten, welche Verhandlungsspielräume realistisch und welche operative Herangehensweisen zielführend sind. Und wir sagen Ihnen offen und ehrlich, welche Chancen und Risiken Ihre Projektidee birgt.

 

Gerne beraten wir Sie auch bereits vor dem Grundstückskauf. Aufgrund unserer Erfahrung erkennen wir Probleme bei der Entwicklung von Flächen frühzeitig. 

Zum Beispiel können wir beurteilen, ob mit artenschutzrechtlichen Problemen zu rechnen ist oder die vorliegende Immissionsbelastung der avisierten Nutzung entgegensteht. 

Wir schätzen vorab den gutachterlichen Aufwand ein, der für die Projektumsetzung erforderlich ist. So können Sie frühzeitig Risiken und Kosten überblicken.

Unser Wissen

Immer häufiger will unsere Kundschaft bereits im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens von unserem Know-how und unserer Erfahrung profitieren. Bereits bei der Grundstücksakquisition können wir wertvolle Hinweise geben, welche baulichen Nutzungen in welchem Umfang realisierbar sind. Außerdem können wir auf mögliche Fallstricke, erforderliche Fachplanungen, frühzeitig einzubindende Akteure und zu erwartende Widerstände in der planungsbetroffenen Nachbarschaft aufmerksam machen. Aber auch, wenn ein Bebauungsplan bereits im Verfahren ist, stehen wir gerne beratend zu Seite, wenn der Wunsch nach einer zweiten Meinung oder der Überprüfung des vorliegenden Produkts besteht.

Unsere Leistungen

Klärung der Zulässigkeit bestimmter Nutzungen nach bestehendem Planrecht

Erstellung von Baumassenstudien und Berechnung städtebaulicher Kennzahlen

Aufbereitung von Präsentationmaterialien u.a. für politische Gremien

Ermittlung planungsrechtlicher Spielräume für die Nutzung von Grundstücken

Vergleich verschiedener (rechtlicher) Planungskonzeptionen

Erstellung von Befreiungsanträgen gem. § 31 Abs. 2 BauGB

Beratung über strategische Vorgehensweisen hinsichtlich unterschiedlicher Akteure

Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven

Unterstützung bei der Projektsteuerung (z.B. Ermittlung des Untersuchungsbedarfs)

Erfolgreich beraten

Adler Real Estate mbH
aestate Immobilienentwicklung AG
Art Invest Real Estate Management GmbH & Co KG, Hamburg
AUG PRIEN Immobilien Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Baugenossenschaft Fluwog-Nordmark eG
Bela Grundstücks GmbH & Co. KG, Kiel
Deutsche Grundvermögen AG
Fa. Mohr Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
formart GmbH & Co. KG
FPC First Properties Company GmbH, Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit
GIB Grundbesitz Investitionsgesellschaft Bergedorf mbH & Co. KG
Gruner & Jahr AG & Co. KG
Günther Franke Gruber Bauherren, Hamburg

Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH, Hamburg
Hebe GmbH
Hochtief Projektentwicklung GmbH
HPV – Hollmann & Partner Vermögensverwaltung Westend Village GbR
H. W. Maas Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
IVG Development GmbH
Köhler & von Bargen Immobilien
Lauenburgische Sparkassen-Immobilien GmbH
MAAS & RAFFAY Immobilienentwicklungs- und Management GmbH
NORDPUNKT Gruppe, Hamburg
Procom Invest GmbH & Co. KG
Strabag Real Estate GmbH, Hamburg
Quantum Immobilien AG, Hamburg